Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten. Anträge auf Prämienverbilligung sind jeweils bis 31. Oktober an das Amt für Soziale Dienste zu richten. Das Antragsformular, das Merkblatt sowie die Vorlage für eine Vollmacht für die Einholung einer Erwerbsbescheinigung stehen Ihnen im Onlineschalter der Landesverwaltung (Amt für Soziale Dienste) zur Verfügung.
Foto: Krankenversicherungskarten (Fotograf: Daniel Schwendener)
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