Amt für Soziale Dienste
Das Amt für Soziale Dienste stellt die soziale Versorgung der Menschen in Liechtenstein sicher. Das Sozialhilfegesetz sowie das Kinder- und Jugendgesetz bilden dafür die Grundlagen.
Anlaufstelle für Ratsuchende
Das Amt für Soziale Dienste informiert und berät in persönlichen, sozialen und finanziellen Fragen und hilft bei wirtschaftlichen Problemen. Es erteilt Auskünfte über die Sozialversicherungen und Transferleistungen (z. B. Leistungen der AHV / IV-Anstalt, Krankenversicherung, Prämienverbilligung, Arbeitslosenversicherung und Mietbeiträge). Die Dienstleistungen des Amtes stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern Liechtensteins kostenlos zur Verfügung.
Behördliche Aufgaben
Neben der sozialen Grundversorgung ist das Amt für Soziale Dienste auch für behördliche Aufgaben zuständig. Dazu gehören u. a. die Subventionierung von privaten Einrichtungen der Sozialhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe, die Unterstützung sozialer Projekte und die Information der Öffentlichkeit. Des Weiteren werden zuhanden der Regierung Stellungnahmen und Berichte erstellt.
Amt für Soziale Dienste
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