Der Seniorenbeirat
Im Rahmen der im Jahre 2007 definierten alterspolitischen Grundsätze hat die Regierung beschlossen, einen parteipolitisch neutralen und einrichtungsunabhängigen Seniorenbeirat (SBR) als beratendes Gremium für die Regierung einzurichten. Der Seniorenbeirat wurde erstmals im Jahre 2008 für eine Mandatsdauer von vier Jahren eingesetzt.
Der Zweck des Seniorenbeirates liegt darin, das Sprachrohr für die Seniorinnen und Senioren in Liechtenstein zu sein. Er soll ihre Interessen und Anliegen in die landes- politische Meinungsbildung praxisnah einbringen. Als beratendes Gremium der Regierung hat der Beirat verschiedene Aufgaben wie bspw. das Kommentieren und Bewerten der alterspolitischen Ziele und Konzepte der Regierung oder die Diskussion spezifischer alterspolitischer Fragen mit der Regierung. Der Seniorenbeirat fungiert hingegen nicht als Anlaufstelle für Sorgen oder Problemstellungen von einzelnen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Der Seniorenbeirat setzt sich zusammen aus insgesamt 22 Mitgliedern, welche von den elf Gemeinden des Landes vorgeschlagen und nominiert wurden. Aus jeder Gemeinde sind je eine Frau und ein Mann bestellt worden, die einerseits das 60.Altersjahr erreicht haben und zudem in keiner anderen öffentlichen Funktion tätig sind.
Gemeindevertreter oder Ministerium für Gesellschaft Regierungsgebäude
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