Fachstelle Betreuungs- und Pflegegeld
Seit 1. Januar 2010 ersetzt das vom Landtag beschlossene Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung die auf der Krankenversicherung basierende Entschädigung Betreuungsbedürftiger mit regulärem Wohnsitz in Liechtenstein. Sie erhalten unabhängig vom Alter und Vermögens- stand je nach Schweregrad ihrer Beeinträchtigung von CHF 10.- bis max. CHF 180.- pro Tag, zusätzlich zur Hilflosenentschädigung. Damit soll zumindest ein Teil des Pflegeaufwandes an Patienten, die im häuslichen Umfeld betreut werden, abgegolten werden.
Die fachliche Beurteilung und Abklärung übernimmt die «Fachstelle Betreuungs- und Pflegegeld», die bei der Familienhilfe Liechtenstein e.V. angesiedelt ist. Die Fachstelle erfasst das Pflegekonzept.
Fachstelle Betreuungs- und Pflegegeld
Herrengasse 30
9490 Vaduz
T 233 48 48
www.fachstelle.li
Montag und Donnerstag
07.00 – 10.00 Uhr
AHV-IV-FAK Anstalten
Gerberweg 2
9490 Vaduz
T 238 16 16
Informations- und Beratungsstelle Alter (IBA)
Austr. 13
9490 Vaduz
T 230 48 01